Lithium-Ionen-Akkus: Warum Unternehmen das Brandrisiko ernst nehmen sollten

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E-Bikes, E-Scooter, Pedelecs, Werkzeuge, Laptops – Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem privaten, aber auch betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen Mobilität, Flexibilität und Komfort. Doch was viele unterschätzen: Mit der steigenden Anzahl von Akkus wächst auch das Brand- und Explosionsrisiko.

Gerade in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder Mehrfamilienhäusern wird diese Gefahr häufig noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Warum Lithium-Ionen-Akkus ein reales Brandrisiko darstellen

Lithium-Ionen-Akkus speichern große Energiemengen auf kleinstem Raum. Wird ein Akku beschädigt, falsch geladen oder ist technisch defekt, kommt es zu einem sogenannten „Thermal Runaway“ und der Akku kann sich selbst entzünden.

Was ist ein Thermal Runaway?

Beim sogenannten „Thermal Runaway“ erhitzt sich der Akku selbstständig immer weiter. Die chemische Reaktion verstärkt sich eigenständig – es entstehen:

  • Temperaturen von bis zu 1.500 °C
  • explosionsfähige Gase
  • erhebliche Druckwellen
  • massive Flammenentwicklung

Dieser Prozess lässt sich kaum stoppen, sobald er begonnen hat.

Warum E-Bike- und Geräte-Akkus besonders gefährlich sind

Gerade E-Bike- und E-Scooter-Akkus werden häufig:

  • in Kellern oder Fluren geladen
  • unbeaufsichtigt über Nacht angeschlossen
  • in nicht dafür ausgelegten Räumen gelagert

Die Kombination aus hoher Energiedichte und fehlender technischer Schutzmaßnahme erhöht das Schadenpotenzial erheblich.

Typische Schadenfälle in Unternehmen

In der Praxis sehen wir unter anderem:

  • Brand eines E-Bike oder E-Scooter-Akkus von Mitarbeitenden im Bürogebäude
  • Explosion eines Werkzeugakkus in der Werkstatt
  • Akkubrand von Reinigungsmaschinen
  • Rauchgasentwicklung in Tiefgaragen
  • Brandschäden durch Ladegeräte in Lagerräumen

Fachstellen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) oder VdS Schadenverhütung weisen seit Jahren auf diese Gefahren hin.

Wo Unternehmen besonders gefährdet sind

Nicht nur Industrieunternehmen sind betroffen. Das Risiko betrifft viele Branchen.

  • Wohnungswirtschaft & Hausverwaltungen:
    In Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragen und Fahrradkellern werden zunehmend E-Bike- und E-Scooter-Akkus geladen. Ohne technische Schutzmaßnahmen kann ein einzelner Defekt erhebliche Gebäudeschäden verursachen.
  • Unternehmen mit Mitarbeitenden-Mobilität:
    In Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Industrieunternehmen bringen Mitarbeitende private E-Bike-Akkus mit oder laden dienstliche Geräte im Gebäude. Dadurch entsteht ein oft unterschätztes Brandrisiko.
  • Handwerksbetriebe:
    Elektrobetriebe, Bauunternehmen sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe arbeiten täglich mit leistungsstarken Werkzeugakkus. Mehrere parallele Ladevorgänge erhöhen hier das Gefahrenpotenzial erheblich.
  • Logistik & Lieferdienste:
    Unternehmen mit E-Bike- oder E-Scooter-Flotten sowie Kurierdienste laden häufig viele Akkus gleichzeitig. Ein Defekt kann hier schnell zu einem größeren Schadenereignis führen.
  • Bildungseinrichtungen:
    Schulen, Hochschulen und Internate stellen zunehmend Ladeflächen für E-Bikes oder andere akkubetriebene Geräte bereit. Auch hier fehlt oft eine baulich abgesicherte Lösung.
  • Pflegeeinrichtungen & Kliniken:
    E-Mobile und Patienten-Transportgeräte sind essenziell für den Betrieb. Die zugehörigen Akkus werden regelmäßig geladen und sollten entsprechend gesichert werden.
  • Kommunen & öffentliche Einrichtungen:
    Bauhöfe, Ordnungsämter und kommunale Werkstätten setzen auf akkubetriebene Geräte und Fahrzeuge. Gerade im öffentlichen Bereich ist eine professionelle Risikovorsorge besonders wichtig.

Welche Anforderungen Versicherer heute stellen

Versicherer prüfen im Schadenfall zunehmend, ob angemessene Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lithium-Ionen-Batterien werden aktuell weiter konkretisiert. Im Zuge der neuen ADR-Regelungen für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien gelten verschärfte Anforderungen.
Einen Überblick über die Änderungen finden Sie im Fachbeitrag von Haufe:
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/neue-adr-vorschrift-fuer-lithium-und-natrium-ionen-batterien_92_671560.html

Technische Schutzmaßnahmen nach dem S-T-O-P-Prinzip

Nach dem S-T-O-P-Prinzip gilt die technische Maßnahme als besonders wirksam, da sie das Schadensausmaß direkt reduziert – nicht nur organisatorisch vorbeugt.

💡 Merksatz:
„Gefahren zuerst vermeiden, dann technisch sichern,
organisatorisch regeln, zuletzt persönliche Ausrüstung nutzen.“

Rolle von DGUV- und VdS-Richtlinien

Empfehlungen und Hinweise stammen unter anderem von:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • VdS Schadenverhütung
  • VDMA

Diese Regelwerke definieren Schutzziele für den Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus, insbesondere beim Laden und Lagern.  

Lithium-Ionen-Akkus sicher laden mit technischen Präventionslösungen

Organisatorische Hinweise wie „Laden verboten“ oder „Nur unter Aufsicht“ sind sinnvoll – reichen jedoch im Ernstfall nicht aus.

Ein Akku-Brand entsteht meist plötzlich und ohne Vorwarnung. Mitarbeitende können im Ernstfall kaum eingreifen.

Von der Gefahr zur Lösung: Sicherheitsboxen als wirksame technische Maßnahme

Spezielle Sicherheitslösungen begrenzen im Brandfall:

  • Flammenaustritt
  • Druckwellen
  • Gasfreisetzung
  • Wärmeeinwirkung auf die Umgebung

Ein Beispiel ist das Sicherheitskonzept der 3S Technologies GmbH mit dem Produkt AkkuGuard.

Diese mobile Sicherheitsbox wurde für das überwachte Laden und Lagern von Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Laut Herstellerdokumentation orientiert sich das System an anerkannten technischen Regelwerken und wurde unter extremen Temperaturbedingungen geprüft.

Solche Lösungen ersetzen kein vollständiges Brandschutzkonzept – sie stellen jedoch eine praktikable und technisch wirksame Ergänzung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dar.

Lithium-Ionen-Akkus sind unverzichtbar – aber nicht risikofrei.

Wer Akkus im Gebäude laden oder lagern lässt, sollte:

  • das Gefahrenpotenzial realistisch bewerten
  • technische Schutzmaßnahmen prüfen
  • Versicherungsanforderungen berücksichtigen
  • eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung durchführen

Das Lübecker MARTENS & PRAHL Team steht Ihnen
bei weiteren Fragen gern zur Verfügung.

  • das Beitragsbild und die Skizze wurde mit Hilfe von KI generiert