Haftungsfalle! Die stille Gefahr im Büro: Persönliche Haftung für Geschäftsführer und Inhaber

Den Beitrag teilen

Warum Sie als Chef Ihr Privatvermögen riskieren – und wie Sie sich wirksam schützen

Jeder Unternehmer in Deutschland weiß, wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung ist. Sie schützt das Unternehmen, wenn Dritte durch ein Verschulden des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter zu Schaden kommen.

Viele Chefs wiegen sich in falscher Sicherheit: Wer das Unternehmen gut versichert hat, ist automatisch selbst abgesichert – ein gefährlicher Irrtum. Die Realität: Als Geschäftsführer tragen Sie eine immense Verantwortung und können in vielen Fällen mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Wann haften Geschäftsführer persönlich?

Die persönliche Haftung kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Häufige Szenarien sind:

  • Verstöße gegen Sorgfaltspflichten
    Als Geschäftsführer müssen Sie die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns führen. Unterlassen Sie wichtige Kontrollen, treffen falsche Investitionsentscheidungen oder übersehen Risiken, droht persönliche Managerhaftung.
  • Arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen
    Dazu zählen die korrekte Anwendung von Arbeitsgesetzen und pünktliche Zahlung von Sozialabgaben. Verspätete Sozialversicherungsbeiträge können strafrechtliche Folgen haben und zu Ihrer persönlichen Haftung führen.
  • Verstöße gegen die DSGVO
    Mangelhafte IT-Sicherheit oder unrechtmäßige Verarbeitung von Kundendaten können hohe Bußgelder nach sich ziehen – oft mit persönlicher Haftung des Geschäftsführers.
  • Fehlende oder unzureichende Versicherung
    Versäumen Sie es, wichtige Risiken abzusichern, kann der Gesellschafter Sie bei Schadensfällen in Regress nehmen.
  • Insolvenzverschleppung
    Stellen Sie den Insolvenzantrag zu spät, haften Sie persönlich für die in dieser Zeit entstandenen Schulden.

Die Illusion der Haftungsfreistellung

In vielen Anstellungsverträgen oder Gesellschafterbeschlüssen findet sich eine sogenannte Freistellungsklausel, die den Geschäftsführer von der Haftung gegenüber dem Unternehmen freistellen soll. Vertragliche Freistellungsklauseln bieten jedoch oft keinen echten Schutz.
Im deutschen Recht gilt: Freistellungen sind nur bei leichter Fahrlässigkeit zulässig. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Geschäftsführer trotzdem persönlich – selbst wenn der Gesellschafter ihn schützen möchte.

Wie Sie sich als Geschäftsführer wirksam schützen

Der wichtigste Baustein für Ihren persönlichen Schutz ist eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung).

Diese spezielle Manager-Haftpflichtversicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor finanziellen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen.

Leistungen einer D&O-Versicherung:

  • Rechtsschutz: Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen, inklusive Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
  • Schadensersatz: Übernahme berechtigter Schadensforderungen
  • Schutz des Privatvermögens: Verhindert den Zugriff von Gläubigern auf Ihr persönliches Eigentum

Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die persönliche Haftung ein oft unterschätztes Risiko.

Ergänzend zur D&O Versicherung sollte auch ein Straf-Rechtsschutz in Betracht gezogen werden, um im Ernstfall umfassend abgesichert zu sein. Denn: Die persönliche Haftung als Geschäftsführer ist kein theoretisches Risiko – sie kann existenzbedrohend werden.

Mit einer maßgeschneiderten D&O-Versicherung und zusätzlichem Straf-Rechtsschutz sichern Sie nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihr Privatvermögen.

Das Lübecker MARTENS & PRAHL Team steht Ihnen
bei weiteren Fragen gern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Inhalte solch Informations-Beitrage auf unserer Webseite ausschließlich informatorischen und unverbindlichen Charakter haben und keine rechtliche Beratung enthalten.