Die Betriebsschließungsversicherung an neue Wirklichkeiten anpassen
Aktuell gibt es rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung fast täglich neue Entwicklungen im Versicherungsmarkt. Auch bestehende Versicherungspolicen werden aktuell von einigen Versicherern gekündigt.
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Aktuell gibt es rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung fast täglich neue Entwicklungen im Versicherungsmarkt. Auch bestehende Versicherungspolicen werden aktuell von einigen Versicherern gekündigt. Ohne neue Lösungen besteht bei zahlreichen behördlich angeordneten Betriebsschließungen kein Schutz mehr. Das ist ein Zustand, der auf keinen Fall empfehlenswert ist. Zu groß sind die Auswirkungen einer behördlich angeordneten Schließung. Entgangene Umsätze, weiter laufende Fixkosten und Kosten, die durch die Schließung direkt entstehen (z.B. eine professionelle Desinfektion des gesamten Betriebs), sollten durch eine Betriebsschließungsversicherung soweit wie möglich abgedeckt sein.
Durch Corona ist für die Versicherten und die Versicherer teilweise eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden. Diese muss durch klare (und verständliche) Regelungen in aktuellen Policen ersetzt werden. Dafür ist Martens & Prahl für Sie da!
Worauf muss ich achten
Während der Schließung hat der Versicherungsnehmer folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Wir geben Ihnen eine Checkliste an die Hand, auf was Sie alles achten müssen.
Worauf auf jeden Fall in Neupolicen zu achten ist, sind klare Regelungen auch in diesen Bereichen:
Versicherungsschutz bei Einzelverfügung gegen den Betrieb
Leistung auch bei Pandemien und Epidemien (auch denen, die es heute ggf. noch gar nicht gibt).
Leistung auch bei COVID 19
Wichtig ist auch, dass eine klare Definition der zu erwartenden Leistungen im Schadenfall Teil des Versicherungsvertrages ist. Der Versicherer ersetzt nämlich maximal 75 % des Tagesnettoumsatzes des dem Schließungszeitraum entsprechenden Zeitraumes des Vorjahres, maximal jedoch 30 Schließungstage.
Das Martens & Prahl Team hat die am Markt vorhandenen Lösungen analysiert und empfehlenswerte Versicherungspartner gefunden. Falls Ihre bestehende Betriebsschließungsversicherung von Ihrem Versicherer gekündigt wurde oder Sie unsicher sind, ob die Details Ihrer Police bereits an die neuen Wirklichkeiten angepasst sind, sollten wir miteinander reden. Das Martens & Prahl Team prüft –auf Anfrage- Ihre bestehenden Policen und schlägt –wenn sinnvoll- neue Lösungen vor.
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